Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 29.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der GO TO KI GmbH, Schumannstraße 17, 10117 Berlin („Auftragnehmer“), gegenüber ihren Geschäftskunden („Auftraggeber“), insbesondere im Bereich KI-Beratung, Entwicklung und Bereitstellung von KI-Software-Lösungen, Lizenzmodellen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die AGB gelten gleichermaßen für Einzelaufträge und Rahmenverträge sowie für Standardangebote und individuelle Leistungen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs- und Serviceleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), einschließlich, aber nicht beschränkt auf KI-basierte Agenten, KI-SEO-Tools und sonstige KI-gestützte Softwarelösungen.
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag, Rahmenvertrag oder Angebot.
Eine strukturierte Kostenübersicht (z. B. Angebotskalkulation, Leistungs- und Budgetaufstellung) ist Bestandteil des Vertrags und definiert gemeinsam mit dem Angebot den verbindlichen Leistungsumfang (Scope). Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Kostenübersicht oder im vereinbarten Scope enthalten sind, gelten nicht als geschuldet und sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Leistungsänderungen und -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Für deren Handlungen haftet der Auftragnehmer wie für sein eigenes Handeln.
Der Auftragnehmer wird die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Richtlinien des Auftraggebers einhalten, sofern diese bei Vertragsabschluss oder vor Einzelaufträgen bekannt sind oder bereitgestellt werden. Änderungen der Leistungen infolge neuer oder geänderter Richtlinien des Auftraggebers sind separat zu vergüten.
3. Anforderungen, Leistungsumfang & Änderungsmanagement
Die im Angebot sowie gegebenenfalls im Anhang (Lastenheft / Pflichtenbeschreibung) definierten funktionalen und technischen Anforderungen gelten als maßgebliche Grundlage für die erfolgreiche Erfüllung des Projekts.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle dort beschriebenen Muss-Anforderungen umzusetzen.
Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Anforderungen, die über den vereinbarten Scope hinausgehen, sind nicht Bestandteil dieses Vertrags und bedürfen einer separaten schriftlichen Beauftragung, einschließlich einer Anpassung der Vergütung und des Zeitplans.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Der Auftraggeber wirkt bei der Entwicklung und Umsetzung der Leistungen mit, insbesondere durch rechtzeitige Rückmeldungen, Entscheidungen und Freigaben.
Erkennt der Auftragnehmer, dass Angaben oder Anforderungen des Auftraggebers objektiv zur Ausführung nicht geeignet, fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bereitstellung eines Zwischenstands oder Teilergebnisses Feedback, Freigaben oder Änderungswünsche zu übermitteln. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Zwischenstand als genehmigt. Verspätete Rückmeldungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Projektzeitplans, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
5. Abnahme
Nach Fertigstellung oder Abschluss von in sich abgeschlossenen Leistungsabschnitten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die jeweiligen Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
Die Abnahme hat innerhalb von 20 Werktagen nach Übergabe in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Erfolgt sie nicht oder wird kein Mangel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion).
Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Basis der im Angebot genannten Stundensätze oder als vereinbarte Pauschale. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich zum Monatsende.
Für KI-Agenten oder vergleichbare Leistungen können monatliche Lizenzgebühren anfallen, die insbesondere Server-, Betriebs- oder Wartungskosten beinhalten.
Zahlungen sind ausschließlich per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten. Abschlagszahlungen von mindestens 50 % des Auftragswerts sind vor Beginn der Leistungserbringung fällig; der Restbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
7. Nutzungsrechte und Lizenzen
Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Vertrags erbrachten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Weitergehende Rechte, insbesondere Eigentumsrechte, exklusive Nutzungsrechte oder Rechte zur Weiterveräußerung, werden nicht übertragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Bei Lizenzmodellen (z. B. KI-Agenten) gelten die im Angebot oder Lizenzvertrag definierten Nutzungsumfänge. Die Nutzung ist auf die im Vertrag bezeichneten Systeme und Nutzer beschränkt.
8. Referenznennung und Urheberschaft
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz auf der eigenen Website oder in anderen Medien zu nennen, sofern kein berechtigtes Interesse des Auftraggebers entgegensteht.
Der Auftragnehmer darf erbrachte Leistungen zu Demonstrations- oder Marketingzwecken öffentlich wiedergeben (z. B. Screenshots), sofern keine vertraulichen Inhalte oder Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden.
9. Mängelanzeige und Gewährleistung
Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der gelieferten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts.
Der Auftraggeber hat die Leistungen nach Übergabe innerhalb von 30 Werktagen zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen versteckten Mangel.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden durch regelmäßige und vollständige Datensicherungen durch den Auftraggeber nicht hätte vermieden werden können.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Stornobedingungen
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor Leistungsbeginn schriftlich stornieren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.
Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, kann der Auftragnehmer zusätzlich eine angemessene Stornogebühr in Höhe von bis zu 30 % des noch nicht erbrachten Auftragswertes verlangen.
Bereits angefallene Kosten für Fremdleistungen oder nicht mehr stornierbare Ausgaben sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.
12. Besondere Grundsätze für KI-Agenten und KI-gestützte Systeme
KI-Agenten unterliegen einer dynamischen, daten- und kontextabhängigen Entwicklung. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder funktionalen Erfolg, sondern die vertragsgemäße Umsetzung der vereinbarten Leistungen.
Die Entwicklung erfolgt iterativ. Frühphasen dienen der Evaluation und Optimierung; Perfektion in initialen Durchläufen ist nicht geschuldet.
KI-Agenten ersetzen keine Geschäftsprozesse oder Mitarbeitenden, sondern unterstützen bestehende Strukturen. Ein kontrollierter Soft-Launch mit begrenztem Volumen ist erforderlich.
Skalierung erfolgt schrittweise unter Berücksichtigung technischer Grenzen, Monitoring-Strukturen und Qualitätssicherung. Ergebnisse können je nach Datenqualität, Nutzerverhalten und Modelländerungen variieren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu transparenter Kommunikation über Funktionsweise, Einschränkungen und Risiken sowie zu einer nachvollziehbaren Dokumentation relevanter Entscheidungen und Anpassungen.
13. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO. Zu diesem Zweck schließen die Parteien mit Unterzeichnung des Projektvertrages (Einzelauftrag oder Rahmenvertrag) zugleich einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, der als Anhang zum Projektvertrag unmittelbarer Vertragsbestandteil wird und unter gotoki.ai/downloads/gotoki-avv.pdf abrufbar ist. Der Auftraggeber bleibt für die im Auftrag verarbeiteten Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, verpflichtet er sich, die Regelungen der anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) einzuhalten.
14. Laufzeit und Kündigung
Dieses Vertragsverhältnis wird gemäß dem Rahmenvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.